Unsere Leistungen
Rauchmelder
In Hessen sind Rauchmelder seit dem 31. Dezember 2014 in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, gesetzlich vorgeschrieben. Der Einbau ist in der Verantwortung des Eigentümers oder Vermieters, während die Wartung durch die Mieter erfolgen muss. Rauchmelder, einschließlich Funkrauchmelder, sollten gemäß der Norm DIN 14676 mindestens einmal jährlich gewartet werden. Zudem müssen Rauchwarnmelder, unabhängig von Hersteller oder Modell, spätestens nach 10 bis 12 Jahren ausgetauscht werden, da die Funktionsfähigkeit über diese Zeit hinaus nicht garantiert werden kann.